Handschlag
Notar Mag. Ernst Moser
Leistungen

Verträge und Rechtsvorsorge


Übersicht

Darlehens- und Kreditvertrag

Wenn Sie jemandem Geld „leihen“, ist es besonders wichtig, sich rechtlich abzusichern, damit Sie Ihr Geld wieder erhalten. Ein schriftlicher Darlehens- oder Kreditvertrag dient der Rechtssicherheit und hilft, Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. In einem solchen Vertrag werden wichtige Punkte (Zinsen, Ratenzahlung, Fälligkeit, etc.) festgelegt.

Dienstbarkeitsvertrag

Bei einer Dienstbarkeit besteht ein Anspruch auf Duldung oder Unterlassung. Eine häufige Dienstbarkeit ist beispielsweise die Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens. Dabei wird geduldet, dass andere über ein Grundstück gehen oder fahren. Der Notar weiß, worauf es bei der Formulierung von Dienstbarkeiten ankommt, und sorgt auch für die Grundbuchseintragung.

Ehevertrag

Wo es um das Zusammenleben von Menschen geht, gibt es keine Garantien. Eine notarielle Ehevereinbarung regelt die Vermögensverhältnisse nach den Wünschen der Ehepartner und hilft, vermögensrechtliche Streitigkeiten insbesondere bei Beendigung der Ehe zu vermeiden.

Erwachsenenschutzrecht - Erwachsenenvertreter

Wenn eine Person nicht mehr entscheidungsfähig ist und nicht mit einer Vorsorgevollmacht für ihre Vertretung vorgesorgt hat, bestehen nach dem Erwachsenenschutzrecht mehrere Möglichkeiten, jemanden als Erwachsenenvertreter zu bestellen (gesetzlicher Erwachsenenvertreter (früher: Angehörigenvertretung), gewählter Erwachsenenvertreter und gerichtlicher Erwachsenenvertreter (früher: Sachwalter)).

Der Notar informiert über die rechtlichen Rahmenbedingungen, verfasst die erforderlichen Urkunden und nimmt Registrierungen im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis vor.

Fortpflanzungsmedizingesetz - Zustimmungserklärung

Lebensgefährten, die nicht miteinander verheiratet sind, müssen ihre Zustimmung zur Durchführung einer medizinisch unterstützten Fortpflanzung in Form eines Notariatsaktes abgeben. Der Notar errichtet den Notariatsakt und informiert über die rechtlichen Folgen der Zustimmung.

Grundbuchsauszug

Das Grundbuch gibt Auskunft über die Rechtsverhältnisse an Grundstücken samt Gebäuden. Durch den direkten Zugang zum elektronischen Grundbuch ist der Notar immer am neuesten Stand - und Sie als Kunde damit auch.

Alle im Grundbuch eingetragenen Rechtsverhältnisse (z.B. Eigentumsrecht, Pfandrecht, Dienstbarkeit) sind in Sekundenschnelle abrufbar. Der Notar erstellt für Sie beglaubigte Grundbuchsauszüge.

Grundbuchseingabe

Für den Erwerb von Rechten an Grundstücken samt Gebäuden ist grundsätzlich eine Eintragung im Grundbuch erforderlich. Der Notar erstellt nicht nur die notwendigen Urkunden, sondern nimmt auch die Beglaubigungen vor, kümmert sich um alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen, veranlasst die Bezahlung der vorgeschriebenen Steuern und Gebühren und übermittelt die Eingaben auf elektronischem Weg an das Grundbuch.

Grundverkehrsangelegenheit

Der Rechtserwerb an Grundstücken (insbesondere der Eigentumserwerb) ist in den einzelnen Bundesländern in den Grundverkehrsgesetzen unterschiedlich geregelt. Auch in Tirol gelten besondere Vorschriften. Der Notar verfügt über eine umfassende Erfahrung mit Grundstücksgeschäften und kann daher auch in grundverkehrsrechtlichen Angelegenheiten kompetent beraten.

Kaufvertrag samt Treuhandabwicklung

Bei einem Kaufvertrag über ein Grundstück bzw. Gebäude geht es um sehr viel Geld, für Jungfamilien oft um Lebensentscheidungen. Daher ist es zum Schutz der Vertragsteile notwendig, alle Rechtsverhältnisse umfassend abzuklären und die richtigen Regelungen in den Vertrag aufzunehmen.

Es empfiehlt sich, die Abwicklung der Kaufpreiszahlung über ein Treuhandkonto des Notars vorzunehmen. Damit ist sichergestellt, dass der Verkäufer den Kaufpreis erhält und der Käufer als neuer Eigentümer in das Grundbuch eingetragen wird.

Mietvertrag

Die Rechtslage für Mietverhältnisse ist sehr komplex. Es sind daher besondere Kenntnisse des Mietrechtes erforderlich, um den Vermieter und den Mieter vor Nachteilen zu schützen. Der Notar berät umfassend und errichtet einen passenden Mietvertrag.

Partnerschaftsvertrag

Neben der Ehe bestehen immer mehr Lebensgemeinschaften. Sie sind als solche gesetzlich kaum geregelt und faktisch jederzeit auflösbar. Der Lebensgefährte hat beispielsweise nach Ableben des Partners nur sehr eingeschränkte Rechte, wie ein auf ein Jahr befristetes Wohnungsgebrauchsrecht und Nutzungsrecht an der Einrichtung. Ein gesetzliches Erbrecht steht dem Lebensgefährten nur ausnahmsweise zu, wenn überhaupt keine nahen Angehörigen vorhanden sind.

Daher ist hier das Bedürfnis nach fairen vertraglichen oder testamentarischen Regelungen besonders groß, sei es im Wohnrecht, in Unterhaltsfragen, im Erbrecht und bei der Vermögensteilung im Trennungsfall.

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung bestimmen Sie, welche medizinischen Maßnahmen Sie an sich im Krankheitsfall ablehnen, wenn Sie sich nicht mehr äußern können.

Der Notar informiert über die rechtlichen Rahmenbedingungen und Folgen, kümmert sich um die Verfügung und registriert diese im Österreichischen Patientenverfügungsregister.

Schenkungsvertrag

Die Beratung eines Notars ist auch bei einer Schenkung von Vorteil. Der Notar schützt vor einer übereilten Schenkung, informiert über erbrechtliche Zusammenhänge und kümmert sich um die vertragliche Abwicklung.

Eine Schenkung ohne wirkliche Übergabe (Schenkungsversprechen) ist nur gültig, wenn sie in Form eines Notariatsaktes errichtet wird.

Schenkungsvertrag auf den Todesfall

Ein Schenkungsvertrag auf den Todesfall ist eine Schenkung, die erst mit dem Ableben des Geschenkgebers wirksam wird. Der Geschenkgeber bleibt Zeit seines Lebens Eigentümer, sodass das verschenkte Vermögen zur Begleichung allfälliger Schulden des Geschenkgebers herangezogen werden kann.

Im Gegensatz zum Testament kann die Schenkung auf den Todesfall vom Geschenkgeber nicht widerrufen werden. Ein solcher Vertrag ist gültig, wenn er in Form eines Notariatsaktes errichtet wird.

Schuldurkunde / Pfandurkunde

Wenn Sie jemandem Geld „leihen“, ist es besonders wichtig, sich rechtlich abzusichern, damit Sie Ihr Geld wieder erhalten. Zur Absicherung eines Darlehens oder eines Kredites empfiehlt es sich, ein Pfandrecht in das Grundbuch eintragen zu lassen. Der Notar errichtet die Schuld- und Pfandurkunde und veranlasst die Pfandrechtseintragung. Bei Bedarf kann eine solche Urkunde in Form eines vollstreckbaren Notariatsaktes errichtet werden, sodass zur Einbringung der Darlehens-/Kreditforderung ein aufwändiges Gerichtsverfahren vermieden werden kann.

Tauschvertrag

Bei einem Tauschvertrag ist aus steuerrechtlicher Sicht besondere Vorsicht geboten. Der Notar kümmert sich um die vertragliche Abwicklung des Tausches und berät über die steuerlichen Folgen.

Übergabsvertrag

Die Weitergabe der eigenen Wohnung bzw. des eigenen Hauses an die nächste Generation ist ein bedeutender Schritt, der gründlich überlegt werden soll.

Der Notar empfiehlt, ein "Familienpaket" zu schnüren: Es soll nicht nur die Vermögensübergabe unter Absicherung des Übergebers, beispielsweise durch Einräumung eines Wohnungsgebrauchsrechtes bzw. eines Belastungs- und Veräußerungsverbotes, geregelt werden. Auch die Ansprüche der Geschwister des Übernehmers sowie alle erb- und pflichtteilsrechtlichen Aspekte sollen miteingebunden werden. Damit können Erbschaftsstreitigkeiten nach Ableben des Übergebers vermieden werden.

Der Notar errichtet alle erforderlichen Urkunden, berücksichtigt die steuerlichen Aspekte und veranlasst die Änderungen im Grundbuch.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer in Ihrem Namen handeln und für Sie Entscheidungen treffen darf, wenn Sie künftig mangels Entscheidungsfähigkeit selbst nicht mehr in der Lage dazu sind. Sie bestimmen selbst, wer für Sie handelt und welche Regelungsbereiche von der Vorsorgevollmacht umfasst sind.

Oft werden in der Vorsorgevollmacht Regelungen für die Vermögensverwaltung (Haus, Wohnung, Bankguthaben), für die Vertretung vor Behörden und Ämtern und für den medizinischen Bereich getroffen.

Wohnungseigentumsvertrag

Befinden sich in einem Gebäude mehrere Wohneinheiten oder Geschäftsräume bzw. werden durch Baumaßnahmen (z.B. Zubau, Dachbodenausbau) mehrere abgeschlossene Einheiten geschaffen, empfiehlt der Notar den Abschluss eines Wohnungseigentumsvertrages. Dadurch werden die jeweiligen Einheiten rechtlich selbständig und können unabhängig voneinander veräußert oder belastet werden.

 


Notar Ernst Moser

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