Vergrag
Notar Mag. Ernst Moser
Leistungen

Unternehmensrecht


Übersicht

Betriebsübergabe und Betriebsnachfolge

Die Regelung einer Betriebsübergabe stellt für jeden Unternehmer eine große Herausforderung dar. Daher ist es unerlässlich, diese gründlich zu überlegen und rechtzeitig vorzubereiten. Der Notar errichtet in Abstimmung mit dem Steuerberater die erforderlichen Urkunden und führt auch die Änderungen im Firmenbuch bzw. Grundbuch durch.

Firmenbuchauszug

Durch den direkten Zugang zum elektronischen Firmenbuch ist der Notar immer am neuesten Stand - und Sie als Kunde damit auch. Sie erfahren in Sekundenschnelle alle wichtigen rechtlichen Daten aller im Firmenbuch eingetragenen Unternehmen. Der Notar erstellt für Sie beglaubigte Firmenbuchauszüge oder bestätigt Ihre Zeichnungsbefugnis.

Firmenbucheingabe

Alle wichtigen Vorgänge eines Unternehmens müssen im Firmenbuch eingetragen werden. Der Notar erstellt nicht nur die notwendigen Urkunden, sondern nimmt auch die Beglaubigungen vor und übermittelt die Eingaben auf elektronischem Weg an das Firmenbuch.

Gesellschaftsvertrag

Der Notar empfiehlt Ihnen in Abstimmung mit dem Steuerberater die für Sie optimale Rechtsform. Bei der Gründung einer Kapital- oder Personengesellschaft kümmert er sich nicht nur um die Vertragserrichtung, sondern beantragt auch die Eintragung in das Firmenbuch.

GmbH - Gründung und Generalversammlung

Bei der Gründung einer GmbH kümmert sich der Notar nicht nur um die Vertragserrichtung, sondern beantragt auch die Eintragung in das Firmenbuch. Der Gesellschaftsvertrag ist gültig, wenn er in Form eines Notariatsaktes errichtet wird.

Wichtige Beschlüsse in einer Generalversammlung bedürfen der Beurkundung durch den Notar.

 


Notar Ernst Moser

Diese Website verwendet Cookies. Durch die Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden. Datenschutzerklärung

Akzeptieren